Blogbeitrag

Pikante Kontroverse und verblüffender Ausgang

19. März 2018

„Klaus Bohl stellte verschiedene Aussagen von Rainer Petrak richtig.“

So schreibt „Das Freie Wort“ (= Südthüringen-Zeitung Lokalausgabe Bad Salzungen) vom 15.03.2018 auf Seite 9.

Am 13.03.2018 hatte ich in meinem Vortrag, zu dem ich nach Bad Salzungen eingeladen war, per Beamer den Text der Verordnung des Landratsamtes gezeigt.

Diese gab für das Jahr 2017 „allen“ Verkaufsstellen in Bad Salzungen ohne jede Einschränkung das Recht auf viermalige ausnahmsweise Sonntagsöffnung. „Allen“, also einschließlich der Gewerbegebiete innerhalb der städtischen Gemarkung. Ich hatte darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung ein politisches und rechtliches Problem darstellte.

Der dazu kopfschüttelnde „Widerspruch“ von BM Bohl betonte „dagegen“, das sei falsch, denn mehrere Geschäfte, besonders in den Gewerbegebieten, hatten nicht geöffnet – anscheinend auf Grund einer örtlichen Vereinbarung.

Mit der Behauptung, meine Aussage sei falsch, ignorierte er den Recht setzenden Charakter der Verordnung und bezog sich auf irgendwelche rechtlich nicht bindende freiwillige Absprachen vor Ort. Seine Behauptung, das Geschäft Princess-Brautmoden in der Kopernikusstraße habe nicht öffnen dürfen, entspricht nach der Verordnung nicht der Wahrheit. Wenn – vielleicht als Ergebnis irgendeiner Absprache – Kaufland und Princess-Brautmoden und andere Geschäfte freiwillig verzichtet haben, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, ist das etwas Anderes!

Das mag dann ja für eine konfliktarme politische Stimmungslage und vielleicht für ein effektives Verhandlungsgeschick des Bürgermeisters sprechen. Aber wenn er eine rechtlich verbindliche Vorgabe mit einer lokal vereinbarten Abweichung durcheinanderbringt, spricht das nicht für Zuverlässigkeit und Professionalität.

In meinen Ausführungen war ich von der verfassungsrechtlich garantierten Sozialkultur unserer Gesellschaft ausgegangen, die ich mit ihrer Grundlegung in der jüdisch-christlichen Tradition dargelegt hatte. Damit zielte ich darauf hin, wachsam zu bleiben und möglichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwächungen der Stadt vorzubeugen.

Bad Salzungen habe ja schon mit der Ansiedelung von Kaufland sich zwar eine willkommene Gewerbesteuerquelle eingehandelt, dabei aber in Kauf genommen, dass Kaufland eigentlich nicht dorthin in die Stadt „passt“ (weil es von der Verbraucherseite her nicht notwendig erschien, aber vielleicht in kommenden Jahren ortsansässige und inhabergeführte Geschäfte kaputt machen könnte). Das werde ja kein Einzelfall sein oder bleiben. Und eine Stadt, die da nicht von der Klarheit einer Rechtslage profitiert, sondern sich von der Willkür lokaler „Absprachen“ abhängig macht, liefere sich natürlich dem Risiko aus, bei weiteren Absprachen einem finanziell potenten (und nur dem Interesse von anonymen Investoren-Gesellschaften verpflichteten) „Gesprächspartner“ gegenüber logischer Weise den Kürzeren zu ziehen.

Am Tag darauf geschah etwas Verblüffendes:

Das Landratsamt schickte am frühen Nachmittag des 14.03.2018 per Fax eine detaillierte Aufforderung an BM Bohl, er möge binnen knapper Frist eine ganze Reihe Angaben und Belege für die beantragten Ladenöffnungen im Jahr 2018 in Bad Salzungen nachliefern, um die Rechtmäßigkeit der geplanten Sonntagsöffnungen nachzuweisen.

Sollte es Zufall sein, dass gleich am Tag nach meinem Vortrag in Bad Salzungen das Landratsamt an den Bürgermeister geschrieben hat? Oder wurde das ausgelöst durch eine Recherche der Journalistin von der Süd-Thüringer Zeitung, die die Auseinandersetzung zwischen BM Bohl und mir aufklären wollte? Oder hat BM Bohl selbst, ausgelöst durch die entgegengesetzten Behauptungen, beim Landratsamt unvorsichtiger Weise nachgefragt, so dass der Schuss nach hinten losging?

Die Aufforderung, die er vom Landratsamt bekommen hat, ist ja nichts anderes als der von mir in meinem Vortrag benannte „Standard“, der sich, in allen Bundesländern einheitlich, als geklärte Rechtslage in den letzten zwei Jahren herausgestellt hat. Die Zusammenstellung der zu beachtenden Punkte, ja bis hinein in die Wortwahl, stimmt mit Gerichtsurteilen und Fachpublikationen überein. Was ich in Thüringen als erfreuliche Spezialität sehe, ist lediglich, dass die Antragstellung auf Freigabe der sonntäglichen Verkaufsöffnung aus der Stadt kommt und die Genehmigung beim Landkreis angesiedelt sind, dass aber (gerade in der Kreisstadt) außerdem eine Filz-vermeidende Distanz dadurch hergestellt ist, dass eine fachaufsichtliche Überprüfung durch das Landesverwaltungsamt der Freigabe-Genehmigung vorgeschaltet ist. In Hessen und auch in anderen Bundesländern fehlt es an dieser rechtsstaatlich sehr sinnvollen Aufsicht nahezu vollständig, so dass dort – problematisch genug – allein die „Allianz für den freien Sonntag“ die „Aufsicht“ führt.

[Foto: Annett Spieß / STZ]

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