Am 26. November 2014 ab 13:30 Uhr verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig:
Im Namen der „Hessischen Allianz für den freien Sonntag“ hatten 2 evangelische Dekanate und die Gewerkschaft ver.di geklagt: Die hessische Landesregierung hatte mit ihrer Bedarfsgewerbeverordnung für immer mehr Branchen Sonntagsarbeit zugelassen und damit den von der Bundes- und der Landesverfassung garantierten Schutz des arbeitsfreien Sonntags über Gebühr eingeschränkt. Da die Landesregierung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof unterlag, ging sie in Berufung. Darüber wird nun verhandelt. Pikant ist dabei: Die anderen Bundesländer haben sich bei ihren Bedarfsgewerbeverordnungen weitgehend an der hessischen „Vorreiter“-Verordnung orientiert. Das zu erwartende Urteil aus Leipzig wird also bundesweite Bedeutung haben: Es ist zu hoffen, dass der Trend zur Verpflichtung von immer mehr Menschen zur Sonntagsarbeit hier gestoppt wird.
Wir in der „Hessischen Allianz für den freien Sonntag“ sind voller Vorfreude.