Blogbeitrag

Kann man denn Amazon was verweigern? (2014)

23. Dezember 2014

„Legal, illegal, sch…egal“ Ist die Unterwürfigkeit unter die Interessen von Großunternehmen jetzt schon so weit gediehen, dass auch Behörden nach diesem Motto entscheiden? Wenn von Großinvestoren gesteuerte Firmen immer ungehemmter die Rechte von Beschäftigten mit Füßen treten, dann ist das die eine Sache. Aber wie können Aufsichts- und Genehmigungsbehörden in einem demokratischen Rechtsstaat einschlägige Urteile zur Sonntagsarbeit wie das des Bundesverfassungsgerichts vom 1.12.2009 und das des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.11.2014 einfach ignorieren! Wenn die ach so sozial verantwortliche Amazone wirtschaftlichen Schaden für ihre Investoren vermeiden will, muss sie halt ihre Beschäftigten so respektabel entlohnen, dass die erst gar nicht auf die Idee eines Streiks kommen! Beschäftigte aber deshalb zu illegaler Sonntagsarbeit zu verpflichten, geht zum Glück bei uns nicht. So was allerdings zu genehmigen und solche Genehmigungspraxis zu verteidigen, schlägt dem Fass den Boden aus!

Die FRANKFURTER RUNDSCHAU hatte am 19.12.2014 unter dem Titel „Sonntagsarbeit bei Amazon – Behörde genehmigte Extraschichten trotz Streiks“ berichtet, das Regierungspräsidium Kassel habe Amazon in Bad Hersfeld Sonntagsarbeit am 3. und 4. Adventssonntag erlaubt – in der Zeit geplanten Streiks – und der hessische Sozialminister Grüttner habe sich dazu positiv geäußert. Außerdem sei die Arbeitslosigkeit „auch dank Amazon“ in der Gegend niedrig.

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